in dieser schwierigen Zeit im Zusammenhang mit Corona (COVID-19, SARS-CoV-2) ist es wichtig zusammen zu halten.
Update vom 30.03.2022
Corona: Freedom Day
Sehr geehrte Damen und Herren,
das bayerische Kabinett hat das weitgehende Ende aller Corona-Maßnahmen beschlossen. Ab dem 03.04.2022 wird es eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geben, die zusammen mit dem Infektionsschutzgesetz und der Corona- Arbeitsschutzmaßnahmenverordnung auf Bundesebene nur noch einige wenige Basismaßnahmen bereithält. Auch wenn die neue bayerische Verordnung noch nicht veröffentlicht ist, gehen wir von folgender Lage ab dem 03.04.2022 aus:
• Im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung soll der Arbeitgeber prüfen, ob
und ggf. welche Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter zu ergreifen sind. Dazu kann die Reduzierung der Kontakte im Betrieb zählen, das Angebot von Homeoffice (keine Verpflichtung mehr seit 20.03.2022), eine Maskenpflicht für die Mitarbeiter und das Bereitstellen eines Antigen-Selbsttests pro Woche (ebenfalls nicht mehr verpflichtend). Die Gefährdungsbeurteilung hat im Hinblick auf die Inzidenzen im jeweiligen Landkreis zu erfolgen, bei dem derzeitigen Infektionsgeschehen wird bspw. die Maskenpflicht für Mitarbeiter zulässig sein (wenn diese angeordnet wird, hat der Arbeitgeber auch entsprechende Masken bereit zu stellen).
• „3G am Arbeitsplatz“ ist bereits zum 19.03.2022 ausgelaufen, Arbeitgeber dürfen und müssen den Zugang von Mitarbeitern nicht mehr von einem Impf- bzw. Genesenenstatus oder einem Testnachweis abhängig machen. Kontroll- und Dokumentationspflichten sind damit komplett entfallen.
• Der Zugang von Kunden zum Handel oder Handwerksbetrieben ist von staatlicher Seite keinerlei Beschränkungen mehr unterworfen. Verpflichtende Abstandsregelungen gibt es nicht mehr, ebenso wenig eine Kundenbegrenzung entsprechend der Quadratmeterzahl der Verkaufsfläche. Im Rahmen des Hausrechts können Sie Maßnahmen (z.B. Maskenpflicht oder anderes) aufstellen.
Die bundesrechtlichen Regelungen geben den Ländern die Möglichkeit, besondere Regelungen in sog. Hotspot-Gebieten einzuführen. Das bayerische Kabinett hat sich jedoch derzeit entschieden, davon keinen Gebrauch zu machen. Sollten in Zukunft für einzelne Landkreise Hotspot-Regelungen eingeführt werden, werden wir Sie gesondert unterrichten.
Die Regelungen der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sollen (zunächst) bis zum 30.04.2022 befristet werden.
Um uns und andere zu schützen gehen wir freiwillig wie folgt vor:
- Wir halten Abstand
- Wir tragen im direkten Umgang mit Kunden im Gebäude Schutzmasken
- Wir stellen Desinfektionsmittel zur verfügung
Wir möchten Sie, uns und unsere Angehörigen schützen – bitte helfen Sie uns dabei!!
Wir hoffen Sie und Ihre Familien bleiben gesund!!
Vielen Dank – Ihr AutoMobile Daxenbichler TEAM